Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Berechnung der Erstattung bei Umlage 1

    Sehr geehrtes Team,


    wie berechnet man die Erstattung der Lohnfortzahlung (Umlage 1) in den Fällen, in denen der Mitarbeiter ein festes Gehalt hat.

    1. Beispiel:

    fixes Gehalt 40 % Teilzeit € 1.200,--

    Krank 24.11.2025 - 29.11.2025 (6-Tage-Woche)

    Tatsächliche Arbeitstage Dienstag und Samstag je 8 Stunden.


    2. Beispiel:

    fixes Gehalt 40 % Teilzeit € 1.200,--

    Krank 24.11.2025 - 25.11.2025

    Tatsächliche Arbeitstage ebenfalls Dienstag und Samstag je 8 Stunden.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Berechnung der Erstattung bei Umlage 1

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage bezüglich der korrekten Berechnung der Erstattung bei Umlage 1 betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Anfrage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     

  • 03
    RE: Berechnung der Erstattung bei Umlage 1

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Üblicherweise wird bei Gehaltsempfängern das feste monatliche Gehalt durch 30 Tage dividiert und dann mit der Anzahl der krankheitsbedingten Ausfalltage multipliziert. Dabei werden die 30 Tage „generell“ angewendet, also unabhängig davon, wie viele Kalendertage der jeweilige Monat tatsächlich hat.


    Der als Entgeltfortzahlung zahlte Betrag ist dann gemäß § 1 Abs. 1 AAG zu erstatten.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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