Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Firma ist die Frage aufgekommen, ob in folgendem Beispiel eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt:
Ein Beschäftigter hat von Januar bis Oktober 10 einzelne Arbeitsverträge jeweils von einem Montag bis zum Freitag der Folgewoche. Innerhalb eines Vertragszeitraums kommt er lediglich an 4 Tagen arbeiten. Wir sind bisher davon ausgegangen, dass damit die Grenze von 70 Arbeitstagen eingehalten wird (10 Vertragszeiträume mit jeweils 4 Arbeitstagen = 40 Arbeitstage). Allerdings würde die reine Vertragslaufzeit 90 Kalendertage überschreiten (10 Vertragszeiträume mit je 12 Kalendertagen = 120 Kalendertage). Nun sind wir verunsichert und würden uns über eine Klarstellung freuen - also wären im obigen Beispiel alle Verträge als kurzfristige Beschäftigungen wertbar? Hätten in diesem Fall für die einzelnen Arbeitstage einzelne Verträge geschlossen werden müssen? Es gibt ja auch die Möglichkeit einen Jahres-Rahmen-Vertrag zu schließen und das wären ja auf jeden Fall mehr als 90 Kalendertage...
Auf eine klärende Antwort hoffend sende ich viele Grüße