Hallo,
wir haben einen freiw. Versicherten Mitarbeiter der aktuell in die unbezahlte Krankheit reinläuft.
Der Mitarbeiter ist seit dem 23.03. ohne Lohnfortzahlung. Da div. Dinge gem. Tarif weitergezahlt werden, entsteht eine beitragspflichtige Einnahme in Höhe von 222,32€.
Im Monat März rechnet unser System auf Grund des 23c mit 30 SV-Tagen und einem SV-Brutto in Höhe von 5.512,50 (Brutto im Teilmonat 6.200€)
Unser Programm ermittelt den
AG Anteil wie folgt
Beitrag zur Freiw. KV monatlich: 953,12 : 2 = 476,56
Die Berechnung für den Gesamtbeitrag sieht wie folgt aus:
5.512,50 : 30 x 22 SV-Tage = 4.042,50
222,32 : 30 x 9 SV-Tage = 66,70 = Gesamt: 4.109,20
4.109,20 x 17,29% (KV und Zusatzbeitrag) = 710,48 werden an die KK abgeführt.
Nun zu meiner Frage: Ist es korrekt, das der AG-Anteil in voller Höhe an den Mitarbeiter ausgezahlt wird, der Gesamtbeitrag aber nur 710,48 beträgt?
Wenn das so korrekt ist, darf in dem Fall der übersteigende AG-Anteil steuer- und sv-frei ausgezahlt werden?
Im kommenden Monat April erhält der Mitarbeiter eine Sonderzahlung (oberhalb der BBG),
er wird aber weiterhin krank sein und die beitragspflichtige Einnahme (222,32) entsteht weiterhin.
Hier wird der AG-Anteil auch in voller Höhe ausgezahlt (476,55), die Abführung des Gesamtbeitrages beträgt aber nur noch 38,40€ (222,32 x 17,29%).
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Doro