Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    BEM-Schreiben

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    muss das BEM-Schreiben dem Mitarbeiter postalisch zugehen oder geht dies gesetzlich auch elektronisch in einem digitalen Mitarbeiterpostfach?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: BEM-Schreiben

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Schriftform ist für das BEM-Einladungsschreiben nicht vorgesehen. Wichtig ist, dass Sie den Zugang beim Arbeitnehmer nachweisen können. Sofern dies über das digitale Mitarbeiterpostfach ebenfalls gewährleistet werden kann, spricht nichts dagegen, die Einladung zum BEM über das digitale Mitarbeiterpostfach zu versenden.


    Mitunter enthalten allerdings Betriebsvereinbarungen Sonderregelungen für die Formalien des Einladungsschreibens.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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