Liebes Expertenteam,
wir beschäftigen in einer unserer Schulen einen Hausmeister mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 37,5 Stunden. Der Mitarbeiter war vorher selbstständiger Handwerker und nimmt diese Beschäftigung seit der Festanstellung an der Schule nur noch in geringem Umfang (rd. 5 Wochenstunden, max. 500 €/Monat) nebenberuflich wahr. Aufgrund seiner vorherigen hauptberuflichen Tätigkeit war der Mitarbeiter privat krankenversichert. Bedingt durch das Lebensalter von 62 Jahren kann der Beschäftigte im Hinblick auf die jetzige Tätigkeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, so dass ein Anspruch auf Beitragszuschuss zur PKV ab der Einstellung als Hausmeister besteht. Der Beschäftigte leistet monatlich Beiträge zur PKV von rd. 950 €. Aufgrund dessen ist nach unserer Recherche als Zuschuss der Höchstbeitrag zur PKV ab Beschäftigungsbeginn in Höhe von 421,77 Euro zu zahlen (PV 87,98 Euro). Teilen Sie diese Auffassung, oder muss hier eine Reduzierung im Hinblick auf die wöchentliche Arbeitszeit vorgenommen werden (Vollzeit aktuell 39 Wochenstunden)?
Mit freundlichen Grüßen
Personalbüro