Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Beitragszuschuss im Selbstzahlverfahren bei freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Mitarbeiter wünscht das wir ihn von Firmenzahlverfahren auf Selbstzahlverfahren umstellen.


    Er möchte im Voraus für die nächsten drei Jahren seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Krankenkasse im Voraus leisten.


    Sind wir als Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung für die nächsten drei Jahre an den Mitarbeiter im Voraus zu zahlen?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Beitragszuschuss im Selbstzahlverfahren bei freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beitragszuschuss bei Fälligkeit des Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer zu zahlen. Das heißt, die Fälligkeit des Beitragszuschusses tritt auch erst mit Fälligkeit des Arbeitsentgelts ein. Eine Zahlung vor Fälligkeit – wie von „Ihrem“ Arbeitgeber für die kommenden drei Kalenderjahre – kann vom Arbeitgeber daher nicht verlangt werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.