Ein freiwillig krankenversicherter Arbeitnehmer (wg. Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze) erhält Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld bis 28.04.2022. Ab 29.04.2022 nimmt der Mitarbeiter die Arbeit wieder auf und der AG zahlt anteilig Gehalt.
1. Frage: Zahlt der Mitarbeiter nur einen anteiligen freiwilligen KV-/PV-Beitrag (für die 2 Tage Gehalt) oder muss der Mitarbeiter für den ganzen Monat den vollen Beitrag entrichten?
2. Frage: Der Arbeitgeber zahlt für das anteilige Gehalt ( für 2 Tage) einen Beitragszuschuss - auch nur einen anteiligen Beitragszuschuss. Richtig?