Sehr geehrtes Expertenteam,
im November erfolgt die Jahressonderzahlung.
Betreffend der Abführung von Beiträgen sind wir verunsichert, inwieweit diese richtig angesetzt werden.
Wir haben eine Mitarbeiterin, die vom
04.12.2023 - 27.02.2024 in Beschäftigungsverbot
28.02.2024 - 12.06.2024 in Mutterschutz
seit 13.06.2024 in Elternzeit ist
Die Jahressonderzahlung in Höhe von 609,00 wird Brutto wie Netto ausgezahlt.
Da im Januar noch regiläres Entgelt geflossen ist müssten hier Beiträge dennoch fließen oder gibt es hier eine spezielle Regelung, weshalb aus xy Gründen keine Beiträge angesetzt werden.
Wir kennen es grundlegend, dass wenn im laufenden Jahr kein Beitragspflichtiges Entgelt geflossen ist, die Auszahlung Brutto wie Netto erfolgt.
Vorab besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
PersobueroSC