Sehr geehrtes Expertenforum,
wir haben einen Altersvollrentner weiterbeschäftigt, der freiwillig versichert ist. Welche Beitragsschlüssel sind zu melden und welcher Personengruppenschlüssel?
Viele Grüße
Karin Weber
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Sehr geehrtes Expertenforum,
wir haben einen Altersvollrentner weiterbeschäftigt, der freiwillig versichert ist. Welche Beitragsschlüssel sind zu melden und welcher Personengruppenschlüssel?
Viele Grüße
Karin Weber
Hallo Frau Weber,
der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für einen gesetzlich krankenversicherten Bezieher einer Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze mit einem Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lautet bei Nutzung des Firmenzahlerverfahrens „9321“ (Personengruppenschlüssel „119“).
Für den Mitarbeiter ist sowohl für die Ermittlung seines freiwilligen Krankenversicherungsbeitrags als auch für den Beitragszuschuss der ermäßigte Beitragssatz maßgebend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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