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  • 01
    Beitragspflichtige Einkünfte Rentner

    Ein Rentner ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (pflicht-)versichert ist und und ist gleichzeitig Kommanditist einer GmbH & Co. KG, aus der er grundsätzlich gewerbliche Einkünfte erzielt.

    Die GmbH & Co. KG vermietet ausschließlich bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (Sachanlagevermögen und Grundbesitz), so dass es sich bei ihrer "wirtschaftlichen Tätigkeit" im Kern nur um eine Vermietungstätigkeit handelt.


    Handelt es sich bei den Einkünften, die der Rentner aus der GmbH & Co. KG erzielt um beitragspflichtige Einkünfte oder um nicht beitragspflichtige Mieteinnahmen?

  • 02
    RE: Beitragspflichtige Einkünfte Rentner

    Hallo Markus H.,

    nach Ihren Angaben gehen wir davon aus, dass der betroffene Kommanditist als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gesetzlich krankenversichert ist.

    Daher ist nach unserem Verständnis vordergründig zu klären, ob durch die Einkünfte als Kommanditist dies als haupt- oder nebenberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit einzustufen ist.  
    Rentner, die „hauptberuflich“ selbstständig erwerbstätig sind, können nicht in der KVdR versichert werden. Sie können ihren Versicherungsschutz allerdings im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung sicherstellen.

    Rentner, die ein zusätzliches Einkommen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit erhalten, können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich in der KVdR pflichtversichert werden, haben jedoch diese zusätzlichen Einnahmen bei ihrer Krankenkasse anzugeben und ggf. daraus Beiträge entrichten.

    Die Feststellung, ob die Selbstständigkeit eines Rentners hauptberuflich ausgeübt wird, kann nur die für ihn zuständige Krankenkasse unter Würdigung der jeweiligen Gesamtumstände treffen, weil nur dort die entscheidungsrelevanten Unterlagen vorliegen.

    Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass uns im Rahmen dieses Forums keine weitergehende Einschätzung möglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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