Ein Rentner ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (pflicht-)versichert ist und und ist gleichzeitig Kommanditist einer GmbH & Co. KG, aus der er grundsätzlich gewerbliche Einkünfte erzielt.
Die GmbH & Co. KG vermietet ausschließlich bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (Sachanlagevermögen und Grundbesitz), so dass es sich bei ihrer "wirtschaftlichen Tätigkeit" im Kern nur um eine Vermietungstätigkeit handelt.
Handelt es sich bei den Einkünften, die der Rentner aus der GmbH & Co. KG erzielt um beitragspflichtige Einkünfte oder um nicht beitragspflichtige Mieteinnahmen?