Unsere Mitarbeiterin war bis zum 03.07.2024 versicherungspflichtig beschäftigt, seit dem 04.07.2024 ist sie im Krankengeld (Unterbrechungsmeldung).
Zum 31.12.2024 erfolgte die rechtswirksame Kündigung.
Mit der Dezember-Abrechnung wurde ein Urlaubsabgeltungsbetrag (für Resturlaub von 56,5 Tagen) i. H. v. brutto 7.364,21 € ausgezahlt, dieser wurde bei Abrechnung voll beitragspflichtig behandelt.
Nun besteht jedoch Unsicherheit, ob dies überhaupt richtig war, also ob dieser Urlaubsabgeltungsbetrag wg. Überschreitung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig abzurechnen war oder nicht. Ich bitte um verbindliche Auskunft.