Guten Morgen,
ein Mitarbeiter ist seit dem 13.02.2023 durchgehend krank, wird zum 11.08.24 ausgesteuert und erhält Arbeitslosengeld.
Wir zahlen ihm mit der Juli-Abrechnung seine Überstunden auf seinem Arbeitszeitkonto als Einmalzahlung aus.
Ist diese Einmalzahlung beitragspflichtig? Müssen wir diese Einmalzahlung dem Monat zuordnen, bevor er ins Krankengeld gefallen ist? Oder ist sie beitragsfrei, weil in diesem Jahr noch kein SV-pflichtiges Entgelt anfiel?
Freundliche Grüße