Guten Tag liebe Experten,
unsererseits stellt sich folgende Frage - hier am Beispiel der Abrechnung Januar 2026:
Kunde X hat die Abrechnungskreise A, B und C. Der Monat Januar 2026 der Abrechnungskreise A und B wird ganz normal im Kalendermonat Januar abgerechnet. Die Beitragsnachweise für A und B werden pünktlich bis 25.01., 23:59 Uhr übermittelt und die dazugehörigen Beiträge bis 28.01. überwiesen.
Abrechnungskreis C wird aber nachschüssig abgerechnet - das heißt im Kalendermonat Januar 2026 erfolgt die Abrechnung des Monats Dezember 2025 - der Abrechnungskreis befindet sich vom Abrechnungsstand her noch im Dezember und generell immer einen Monat zurück. Die Beitragsnachweise werden nach Abrechnungskreis separiert erstellt.
Unsere Frage lautet nun: Ist eine Beitragsschätzung für den Monat Januar für Abrechnungskreis C erforderlich?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Andrea Krause
Lecos GmbH