Hallo zusammen,
wir haben einen Beschäftigten, bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass er doch nicht wir ursprünglich gemeldet als Gesellschafter-Geschäftsführer sondern als SV-pflichtiger Arbeiternehmer abzurechnen ist. Wir müssen nun die Beiträge ab Jahresanfang nachberechnen. Vom AN dürfen ja nur die AN-Anteile der letzten 3 Monate nachgefordert werden. Die AN-Anteile der Monate davor gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Sind diese dann für den AN wiederum ein Geldwerter Vorteil und müssen als Nettolohnhochrechnung im aktuellen Monat versteuert und verbeitragt werden?
Besten Dank & freundliche Grüße