Expertenforum - Beitragsgruppenwechsel mitten im Monat (kein Statuswechsel)

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Beitragsgruppenwechsel mitten im Monat (kein Statuswechsel)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei einem Mitarbeiter der durch das Jobcenter gefördert wird (BGR: 1-1-0-1) endet am 08.09.2024 die Förderung und wir übernehmen den Mitarbeiter ab 09.09.2024.


    Ab wann ist der Mitarbeiter umzuschlüsseln (BGR: 1-1-1-1)? Ab 01.09.2024 oder ab 01.10.2024?


    Eine Ab- und Anmeldung kommt ja eigentlich nicht in Betracht, da es ja keine Unterbrechung ist?!


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Pat


     

  • 02
    RE: Beitragsgruppenwechsel mitten im Monat (kein Statuswechsel)

    Nachtrag: Ein Wechsel innerhalb des Monats ist im Lohnprogramm nicht möglich.

  • 03
    RE: Beitragsgruppenwechsel mitten im Monat (kein Statuswechsel)

    Hallo Pat,
     
    bei den Meldungen zur Sozialversicherung hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die zutreffende Beitragsgruppe anzugeben. Durch sie wird angegeben, ob für den Arbeitnehmer im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge in vollem Umfang, nur teilweise oder überhaupt nicht zu zahlen sind. Zudem können die Sozialversicherungsträger an der jeweiligen Beitragsgruppe erkennen, ob für den gemeldeten Zeitraum ein Leistungsanspruch besteht.
     
    Dabei ist bei den einzelnen „Beschäftigungszeiträumen“ der Tag zu melden, an dem der jeweilige Rechts­zustand beginnt oder endet.
     
    Demzufolge ist auf Ihren Sachverhalt bezogen eine Abmeldung zum 08.09.2024 („1101“ und Grund der Abgabe „32“) und eine Anmeldung zum 09.09.2024 („1111“ und Grund der Abgabe „12“) zu erstatten.
     
    Sofern die Meldungen aus Ihrem Lohnprogramm nicht elektronisch übermittelt werden können, sind sie alternativ über die Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“ durchzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 04
    RE: Beitragsgruppenwechsel mitten im Monat (kein Statuswechsel)

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung und dann werde ich dies so umsetzen.


    VG


    Pat

  • 05
    RE: Beitragsgruppenwechsel mitten im Monat (kein Statuswechsel)

    Hallo Pat,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir freuen uns, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

    Herzliche Grüße

    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.