Einer unserer Mitarbeiter ( Bruttoverdienst über der Beitragsbemessungsgrenze für RV und KV/PV)
und in der gesetzlichen KV freiwillig krankenversichert ) erhält ab dem 01.02.2024 eine Altersrente als besonders langjähriger Versicherter. Die Regelaltersgrenze für den Mitarbeiter wäre erst am
01.02.2026 erreicht. Bis auf weiteres wird der Mitarbeiter unverändert bei uns beschäftigt sein.
Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel muss die SV-Meldung zum 01.02.2024 abgegeben werden ?