Betreff: Fragen zur Versicherungsanmeldung eines ehemaligen Soldaten
Hallo zusammen,
wir haben einen ehemaligen Soldaten auf Zeit (12 Jahre im Bund) als Auszubildenden eingestellt. Die private Krankenversicherung (pKV) hat ihn weiterhin versichert, da er die Voraussetzungen erfüllt und ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (gKV) und pKV hatte. Vom Bund erhält er weiterhin einen Zuschuss für seine pKV.
Beitragsgruppenschlüssel: Ist die Beurteilung in diesem Fall analog zu den Informationen in folgendem Link?
Da er einen Zuschuss für die pKV vom Bund erhält, könnte dies relevant sein: www.aok.de/fk/bayern/tools/weitere-inhalte/expertenforum/discussion/controller/show/thread/azubi-ueber-bundeswehr-versichert/
"Solange der Soldat nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge sowie auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat, besteht Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit. In diesem Fall besteht lediglich Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Solange der Azubi also noch Bezüge und Anspruch auf Heilfürsorge hat, erfolgt die Anmeldung mit den Beitragsgruppen 0110 und der Personengruppe 102."
Betriebsprüfung: Müssen für die Betriebsprüfung die Dienstzeitbescheinigung oder sogar weitere Nachweise vorgelegt werden, damit wir auf die Beitragsgruppe 0110 schlüsseln können?
Anspruch auf Zuschuss für pKV/pPV: Da er die Ansprüche vorrangig vom Bund erhält, gehe ich davon aus, dass keine Anspruchsberechtigung bei uns besteht. Liege ich damit richtig?
Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Nguyen