Guten Tag,
mit welchem Beitragsgruppenschlüssel müssen wir Vorruhestandsgeldbezieher ab Beginn des Vorruhestands abrechnen, wenn diese
A. vor Beginn des Vorruhestands versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung waren und mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 abgerechnet wurden und
B. vor Beginn des Vorruhestands als freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied mit dem Beitragsgruppenschlüssel 9111 (Firmenzahlerverfahren) gemeldet wurde?
Vielen Dank.