Eine Beschäftigte erhält ab dem 01.12.2025 eine Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk (Architektin). Sie war seinerzeit auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Beitragsgruppenschlüssel „0“.
Das Arbeitsverhältnis besteht noch bis zum 31.01.2026, da die Beschäftigte zu diesem Zeitpunkt zusätzlich eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt hat und das Arbeitsverhältnis dann endet.
Fragestellung:
Sind im Zeitraum vom 01.12.2025 bis 31.01.2026 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer volle Rentenversicherungsbeiträge mit Beitragsgruppenschlüssel „1“ abzuführen?
Danke für die Beantwortung.