Expertenforum - Beitragsgruppenschlüssel / Personengruppenschlüssel bei Weiterbeschäftigung von Rentnern in der Ärzteversorgung

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  • 01
    Beitragsgruppenschlüssel / Personengruppenschlüssel bei Weiterbeschäftigung von Rentnern in der Ärzteversorgung

    Guten Tag,


    wir haben folgenden Fall.


    Ein Rentner der in der Ärzteversorgung versichert ist, bezieht einen Monat vor der regulären gesetzlichen Regelaltersgrenze seine Rente durch die Ärzteversorgung.


    Hier ab 01.04.2024 Rente Ärzteversorgung - Regelaltersgrenze 01.05.2024

    Ab Mai 2024 würde man den Beitragsgruppenschlüssel 0320 und den Personengruppenschlüssel 119 nehmen.


    Wie sieht es hier im April aus?


    Vielen Dank.

    Gruß Martina MM.

     

  • 02
    RE: Beitragsgruppenschlüssel / Personengruppenschlüssel bei Weiterbeschäftigung von Rentnern in der Ärzteversorgung

    Hallo Martina MM.,
     
    der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzteversorgung) wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.
     
    Die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke beinhalten nach unserem Kenntnisstand noch immer zum Teil unterschiedliche Regelungen.
     
    Sieht die Satzungsregelungen der Ärzteversorgung bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Zahlungseingänge mehr vor, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
     
    In einem solchen Fall lautet bei einem privat krankenversicherten Mitarbeiter der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist im Rahmen der Beitragsentrichtung an die zuständige gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Sieht dagegen die Satzungsregelung der Ärzteversorgung weitere rentensteigernde Zahlungseingänge vor, lautet der Beitragsgruppenschlüssel im angefragten Zeitraum „0010“. Der Personengruppenschlüssel wäre mit „101“ zu hinterlegen.
     
    Ab Mai 2024 wäre – wie von Ihnen richtig dargestellt – der Beitragsgruppenschlüssel „0320“ und der Personengruppenschlüssel „119“ anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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