Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Wir haben einen jungen Mann für die Dauer von einem Jahr zu einer Einstiegsqualifizierung eingestellt. Der Mitarbeiter arbeitet 30 Std. pro Woche und erhält eine Vergütung von 1.000 Euro brutto. Wir erhalten "Leistungen für eine betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III" von der Agentur für Arbeit. Welcher Beitragsgruppenschlüssel und welcher Personengruppenschlüssel ist zu verwenden? Ist der Mitarbeiter als Gleitzonenfall abzurechnen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.