Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beitragsgruppenschlüssel bei Einstiegsqualifizierung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgende Fragestellung: Wir haben einen jungen Mann für die Dauer von einem Jahr zu einer Einstiegsqualifizierung eingestellt. Der Mitarbeiter arbeitet 30 Std. pro Woche und erhält eine Vergütung von 1.000 Euro brutto. Wir erhalten "Leistungen für eine betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III" von der Agentur für Arbeit. Welcher Beitragsgruppenschlüssel und welcher Personengruppenschlüssel ist zu verwenden? Ist der Mitarbeiter als Gleitzonenfall abzurechnen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Beitragsgruppenschlüssel bei Einstiegsqualifizierung

    Hallo Karl,
     
    Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung (EQJ) sind in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert und erwerben berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses und gehören demnach in der Sozialversicherung zu den zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des § 7 Abs. 2 SGB IV. Somit unterliegen sie der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht (Beitragsgruppenschlüssel „1111“, Personengruppenschlüssel „102“).
     
    Die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs sind für diesen Personenkreis nicht anzuwenden.
     
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass im Rahmen einer „EQJ-Maßnahme“ keine Umlagebeiträge U1 und U2 zu entrichten sind. Dagegen ist die Insolvenzgeldumlage vom Arbeitgeber zu zahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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