Sehr geehrte Damen und Herren,
ein MA ist durch 2 Sonderzahlungen im Jahr 2024 über die Jahresentgeltgrenze gekommen und wurde von dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 auf 9111 gesetzt. In der Januarabrechnung lag das SV-Brutto unter 5512,50 € (BBG), es betrug 5064,37 €.
Meine Frage nun, wird in diesem Beispiel bei der Beitragsberechnung trotzdem von 5512,50 € die KV und PV berechnet und nicht von 5064,37 €?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.