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  • 01
    Beitragsgruppenschlüssel

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Frage: Eine Angestellte wurde im April 1959 geboren und ist Ärztin bei der Versorgungswerk + Freiwillig sozialversichert mit dem Beitragsgruppenschlüssel 9021.

    Sie hat einen Rentenantrag eingereicht.

    Wie wird der Beitragsgruppenschlüssel mit dem Rentenbescheid sein ? 3321?


    ich freue mich auf die Rückmeldung


    mit freundlichen Grüßen,


    Kristina Trost

     

  • 02
    RE: Beitragsgruppenschlüssel

    Hallo Frau Trost,
     
    der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. der Ärzte) wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.
     
    Nach unseren Informationen beinhalten die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke zum Teil immer noch unterschiedliche Regelungen.
     
    Wenn wir davon ausgehen, dass die Satzungsregelungen des zuständigen Versorgungswerks keine weiteren Zahlungseingänge nach Erreichen der Regelaltersgrenze mehr vorsehen, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (Beitragsgruppe „3“) abgeführt.
     
    Sofern das bezogene Gehalt der Arbeitnehmerin weiterhin die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 überschreitet, kann das Firmenzahlerverfahren weiterhin Anwendung finden. Somit wäre in diesem Fall der Beitragsgruppenschlüssel „9321“ anzuwenden (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Zu beachten ist, dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz Anwendung findet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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