Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber waren aufgrund einer Förderung der Agentur für Arbeit in der Arbeitslosenversicherung frei. Nach Festeinstellung des Arbeitnehmers wurde durch den Arbeitgeber versäumt, den BGS von 0 auf 1 zu ändern. Kann und wenn ja für welchen Zeitraum die Beiträge vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden?
Danke für Ihre Rückmeldung.
VG Personal 1234