Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen Beschäftigten, der das Alter für die gesetzliche Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, allerdings von seinem berufständischen Versorgungswerk eine Rente erhält. Er ist weiterhin (mehr als geringfügig) bei uns beschäftigt.
Wie lautet die korrekte Zuordnung dieser Person zu Personen- und Beitragsgruppenschlüssel?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Personalabteilung (PA)