Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben mit unserem Mitarbeiter eine Vertragsanpassung dergestalt, dass er 1,5 Vollzeit arbeitet jedoch nur die Hälfte des Entgelts nebst 100 % aller Sonderzahlungen erhält. Die zweiten 1,5 Jahre ist er von der Arbeit freigestellt und erhält weiter hälftiges Entgelt (ähnlich der Altersteilzeit). Er hat auch keinen Urlaubsanspruch in der zweiten Hälfte und erhält auch keine Sonderzahlungen. Es ist aber keine richtige Altersteilzeit mit Aufstockung.
Bisher kam er über die Jahresarbeitsentgeltgrenze und wurde mit 101 9111 gemeldet.
Ändert sich ab 1.1.2026 etwas am Personengruppenschlüssel? Wird er dann mit der 3111 (ermäßigter KV Satz) geschlüsselt. Er kommt in der sogenannten Freistellungsphase nicht mehr über die Jahresarbeitsentgeltgrenze. In der echten Altersteilzeit würde die Personengruppe auf die 103 lauten.
Vielen Dank für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen