Guten Tag liebes Expertenteam,
ein pensionierter Soldat soll bei uns als vollbeschäftigter Angestellter beschäftigt werden. Wäre die korrekte Beitragsgruppe 0110?
Mit freundlichen Grüßen
Personalbüro
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Werktagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
Guten Tag liebes Expertenteam,
ein pensionierter Soldat soll bei uns als vollbeschäftigter Angestellter beschäftigt werden. Wäre die korrekte Beitragsgruppe 0110?
Mit freundlichen Grüßen
Personalbüro
Guten Tag,
Pensionäre (Beamte im Ruhestand), die noch eine Beschäftigung ausüben, sind versicherungsfrei in der Krankenversicherung und daher nicht versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung sind diese Personen versicherungsfrei, wenn sie eine Pension wegen Alters beziehen. Trotz bestehender Rentenversicherungsfreiheit hat der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil abzuführen. In der Arbeitslosenversicherung unterliegen Pensionäre in ihrer (Neben-) Beschäftigung der Versicherungspflicht, sofern sie noch nicht das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Pensionär eine Pension wegen Erreichens einer Altersgrenze bezieht und er die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ (Personengruppengruppenschlüssel „119“) ggf. unter Berücksichtigung der Regelungen des Übergangsbereichs.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Wir haben hierzu kurz noch eine Nachfrage. Die Person ist im Juni 1963 geboren. Wäre dann die korrekte Beitragsgruppe 0310?
Da der Soldat zuletzt keine gesetzliche Krankenkasse hatte, ist diese frei wählbar?
Vielen Dank!
Guten Tag,
genau richtig, die Beitragsgruppen lauten „0310“ und die Personengruppe „119“. Die Übermittlung der Meldung zur Sozialversicherung und die Entrichtung der Beiträge erfolgt in einem solchem Fall an die gesetzliche Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand; bestand vor Eintritt keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, können Sie eine Krankenkasse frei wählen zu der die Meldungen und die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?