Hallo Expertenteam,
ich habe eine Anfrage zur Versicherungspflicht eines Vorstandes einer SE. Ist es grundsätzlich so, dass Beitragsfreiheit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung für Vorstände einer SE gilt oder gibt es weitere Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit (ggf. Statusfeststellungverfahren)?
Es handelt sich um einen privat versicherten Vorstand, der Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung kann nach unserem Verständnis "normal" gezahlt werden, wenn die entsprechenden Nachweise vorliegen.
Gruß,
Jana Schaffrath