Wir haben eine Beschäftigte, welche nach Rückkehr aus dem Arbeitlosengeldbezug am 26.08.2024 die Arbeit wieder aufgenommen hat. Für diesen Monat haben wir ein Teilentgelt von 358,84 EUR für 6 Tage. Das volle Monatsentelt liegt im Midijobbereich. Bei der Beitragsberechnung für diesen Monat berechnet unser Entgeltabrechnungsprogramm einen Krankenversicherungsbeitrag von 52,86EUR (14,6% allgm.Beitragssatz) und 4,34 EUR (1,2%) Zusatzbeitrag für die Beschäftigte als AN-Beitrag. Der AG-Beitrag liegt bei 1,04 EUR für die Krankenversicherung und 0,09 EUR für den Zusatzbeitrag. Müsste der Anteil für die Beschäftigte aufgrund der Midijobregelung nicht viel geringer sein?
Expertenforum - Beitragsberechnung Midijob Teilmonatszeitraum

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Beitragsberechnung Midijob Teilmonatszeitraum
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RE: Beitragsberechnung Midijob Teilmonatszeitraum
Guten Tag,
die Berechnung Ihres Entgeltabrechnungsprogrammes können wir nicht nachvollziehen.
Für die Beitragsberechnung und Beitragstragung bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besondere Regelungen.
Arbeitnehmer haben im Ergebnis nur einen reduzierten Beitragsanteil zu den einzelnen Versicherungszweigen zu tragen, der bei einem Arbeitsentgelt in Höhe der unteren Entgeltgrenze des Übergangsbereichs (ab 01.01.2025 556,01 EUR) 0,00 EUR beträgt und mit zunehmendem Arbeitsentgelt gleitend ansteigt.
Der verringerte Arbeitnehmerbeitragsanteil ergibt sich durch die der Berechnung zugrunde zu legende reduzierte beitragspflichtige Einnahme und die besonderen Regelungen über die Beitragstragung.
Die Arbeitgeber haben bei einem Arbeitsentgelt in Höhe der unteren Entgeltgrenze des Übergangsbereichs einen Beitragsanteil von insgesamt rund 28 Prozent zu tragen, der den von Ihnen für einen geringfügig entlohnt Beschäftigten zu leistenden Pauschalbeiträgen entspricht. Mit zunehmendem Arbeitsentgelt nimmt der Beitragsanteil des Arbeitgebers gleitend ab.
Wir empfehlen Ihnen Kontakt mit Ihrem Software-Ersteller aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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