Beschäftigungsbeginn Arbeitnehmer ist der 01.08.2024. Monate Januar bis Juli 2024 war er in der Schweiz beschäftigt. Gehalt brutto € 5.700,00 ab August 2024, bleibt in 2024 unverändert. Wie verhält es sich hier in der Sozialversicherung. Abrechnung als freiwillig Versicherter o.K.?
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RE: Beitragsbemessungsgrenze
Hallo Unding,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung ist der Mitarbeiter zum 01.08.2024 versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung anzumelden, da die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird.
Mit freundlichen Grüßen
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