Ist es richtig, das bei beschäftigten Altersvollrentnern sämtliche (beitragspflichtigen) Einnahmen addiert werden müssen, um zu überprüfen ob die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV überschritten wird oder nicht?
Beispiel: Arbeitseinkommen: 3.000,00 Euro
Rente: 1.900,00 Euro
Betriebsrente: 500,00 Euro
Summe: 5.400,00 Euro (BBG KV/PV 2024: 5.175,00 € mtl.)
Wenn ja, wird das beitragspflichtige Arbeitseinkommen dann auf 2.775,00€ gekürzt?