Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2026 werden die Beiträge zur privaten KV und PV von den Versicherungsunternehmen digital an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Gleichzeitig gibt es für eine Übergangszeit von 2 Jahren die Möglichkeit weiterhin Papierbescheinigungen als Nachweise zu den Lohnunterlagen zu nehmen. In der Vergangenheit hatten wir dazu immer eine „Bescheinigung zur Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses“ zu den Lohnunterlagen genommen. Aufgrund der digitalen Übermittlung stellen die privaten Krankenversicherungen solche Bescheinigungen nicht mehr aus. Wenn keine Beiträge digital übermittelt werden, können wir dann für die Übergangszeit eine Bescheinigung über die monatlich zu zahlenden Beiträge zu den Lohnunterlagen nehmen? Würden diese Unterlagen zur Dokumentation bei einer Betriebsprüfung ausreichen?
Vielen Dank.