Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Frage bezieht sich auf den st/sv-freien Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25%.
Wir sind kein Schichtbetrieb sondern eine Heizungsfirma.
Unsere Mitarbeiter müssen teilweisen auch bis nach 20.00 Uhr arbeiten, aber nicht regelmäßig (Einsatz z.B. Notdienst).
Darf der Zuschlag ab 20.00 Uhr dann trotzdem st/sv-frei vergütet werden, auch wenn der Mitarbeiter am jeweiligen Tag seine Soll-Zeit nicht erfüllt hat?
z.B. Arbeitszeit am Montag: 13.00 Uhr bis 21.00 Uhr = 7,0 Std. gesamt AZ (1,0 Pause)
Zuschlag von 20.00 bis 21.00 Uhr in Ordnung? (die regelmäßige AZ pro Tag laut Vertrag von Montag bis Freitag jeweils 8 Stunden)
Dienstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 12.00 Uhr bis 22.00 Uhr / 2,0 Std. NZ mit 25% st-sv-frei in Ordnung?
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 15.00 Uhr bis 02.00 Uhr am Samstag (Notdiensteinsatz) - Zuschlag von 20.00 Uhr bis 02.00 Uhr mit 25% st-sv/frei in Ordnung?
Samstag: 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr (Notdiensteinsatz) Z: 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr i.O.?
Ist es korrekt, in den obigen Konstellationen (nach 20.00 Uhr den st-sv/freien Zuschlag in Höhe von 25% zugeben??
Besten Dank für die Unterstützung.
MfG