Expertenforum - Behandlung Betriebsveranstaltung Vorjahr

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  • 01
    Behandlung Betriebsveranstaltung Vorjahr

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    beim Jahresabschluss für 2023 ist leider aufgefallen, dass die Versteuerung der Betriebsveranstaltung für 2023 bis zum 28.02.2024 versäumt wurde. Ist es korrekt, dass wir diese weiterhin mit 25 % pauschalversteuern können, durch die Verspätung jedoch Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen?


    Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.


    Freundliche Grüße


    N. P.

     

  • 02
    RE: Behandlung Betriebsveranstaltung Vorjahr

    Sehr geehrter Fragesteller,


    betreffend den lohnsteuerlichen Aspekt Ihrer Frage dürfen wir mitteilen, dass - wie von Ihnen vermutet - die Pauschalversteuerung mit 25 % Steuersatz (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) auch nach Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen an die einzelnen Beschäftigten vorzunehmen, den Lohnsteuerabzug also noch zu korrigieren. (Anderes würde gemäß § 41c für die Änderung des individuellen Lohnsteuerabzugs gelten.) Voraussetzung ist lediglich, dass der Vorbehalt der Nachprüfung seitens der Finanzbehörde für die Lohnsteuer-Anmeldung noch nicht aufgehoben wurde.


    Zum SV-rechtlichen Teil Ihrer Frage dürfen die Fachexperten Sozialversicherung verweisen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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