Expertenforum - Befristets Arbeitsverhältnis - Berechnung JAE zeitanteilig?

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  • 01
    Befristets Arbeitsverhältnis - Berechnung JAE zeitanteilig?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir möchten einen Arbeitnehmer einstellen, der weit oberhalb der aktuellen JAE (73.800 Stand 2025) verdienen wird. Der Vertrag ist zeitlich befristet für 6 Monate. Für die Feststellung ob Versicherungspflicht/freiheit vorliegt muss das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt für ein Zeitjahr berechnet werden. Sofern für 12 Monate gerechnet wird, wäre er von Beginn an von der Krankenversicherungspflicht befreit.

    Wie muss in so einem Fall die JAE berechnet werden?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Befristets Arbeitsverhältnis - Berechnung JAE zeitanteilig?

    Hallo Personal_BW,
     
    ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung bzw. mehreren Beschäftigungen die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen. Dies gilt auch bei befristeten Arbeitsverträgen, welche für einen kürzeren Zeitraum vereinbart wurden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Befristets Arbeitsverhältnis - Berechnung JAE zeitanteilig?

    Wird das Einkommen jetzt auf ein Jahr hochgerechnet, oder nicht?

  • 04
    RE: Befristets Arbeitsverhältnis - Berechnung JAE zeitanteilig?

    Hallo Martin1983,
     
    wie wir bereits in unserer Antwort dem Users Personal_BW mitgeteilt haben, sind die Einkommensverhältnisse immer für ein Zeitjahr festzustellen, selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist.
     
    Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist also immer ein „Jahreswert“, der mit der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze verglichen wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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