Hallo,
aktuell ist unser Mitarbeiter PKV versichert da er knapp über der JAE verdient.
Voraussichtlich wird sich sein Gehalt im Jahr 2025 auch nicht verändern. Wird er 2025 grds. aufgrund Erhöhung der JAE versicherungspflichtig, kann er sich befreien lassen. Die Befreiung ist unwiderruflich.
Was passiert wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im März reduziert (z.B. 30 Stunden) und somit dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig wird? Bleibt er in der PKV da er ja bereits befreit wurde oder wird er versicherungspflichtig aufgrund des neuen Tatbestandes?
Vielen Dank vorab