Guten Tag,
wir beschäftigen einen Mitarbeiter, der von einer Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung wechselt. Die Stunden werden von 37 Stunden pro Woche auf 20 Stunden pro Woche reduziert. Der Mitarbeier war bisher privat versichert und möchte die private Versicherung auch aufrecht erhalten, da er die Beiträge weiterhin aufbringen kann. Er liegt seit 2018 mit seinem Gehalt über der JAE und wurde ab dem 01.01.2019 von der Versicherungspflicht befreit. Reicht dies nun aus, um ihn weiterhin von der Versicherungspflicht zu befreien? Ich bin mir unsicher, da es so knapp ist. Wenn es möglich ist, ihn weiter von der Versicherungspflicht zu berfreien, muss er dies dann formal irgendwo beantragen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.