Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte gern gewusst, ab wann die Frist von drei Monaten für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht läuft, wenn jemand zunächst privat krankenversichert ist, jedoch dennoch die Neun-Zehntel-Belegung für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt. Tritt die Versicherungspflicht in diesem Fall mit Stellung des Rentenantrags ein (Rentenantragstellerversicherung) oder erst mit dem Tag des Rentenbeginns? Davon hängt es ja ab, ab wann die Drei-Monats-Frist für die Befreiung von der KV-Pflicht läuft.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,
Andreas Lorenz