Guten Tag,
bei einem Mitarbeitenden ergibt sich folgendes Bild:
Der Mitarbeitende hat 2025 knapp oberhalb der JAEG verdient und war damit privat krankenversichert. Er hat einen Firmen- PKW, für den er 2025 mtl. netto € 500,-- zuzahlen musste (es war keine Entgeltumwandlung vereinbart, sondern eine Zuzahlung aus dem Nettoentgelt).
Für 2026 ist die JAEG angestiegen und überschreitet nun das Bruttogehalt. Dieses wird auch nicht nach oben angepasst. Der Mitarbeitende hat jedoch beantragt, dass er von der GKV-Pflicht befreit wird, um langfristig in der PKV zu bleiben.
Soweit kann ich dem folgen.
Nun soll jedoch statt der bisherigen Netto- Zuzahlung beim Dienstfahrzeug ab 2026 eine Entgeltumwandlung vereinbart werden, mit der Folge, dass das sozialversicherungspflichtige Brutto weiter sinkt (auch unter die JAEG 2025).
Ist diese Reduzierung des Arbeitsentgeltes (durch Entgeltumwandlung) zulässig und bleibt es dann trotzdem bei der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung? Ich habe da irgendwie ein Störgefühl, konnte diesen Fall aber nirgends finden und wäre daher für eine Einschätzung dankbar.
Grüße,
Vlada