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  • 01
    befr. > unbefr. EM-Rente / Beendigung Arbeitsverhältnis

    Sehr geehrte AOK-Experten,

    arbeitsvertraglich endet das Arbeitsverhältnis eines MA u.a. "bei Bewilligung einer unbefristeten EM-Rente" (Auszugsformulierung aus AV). Nun stellt sich konkret die Frage nach dem arbeitsvertraglichen Austrittsdatum.

    Der MA bezog bereits seit 2023 eine befristete EM-Rente, das Arbeitsverhältnis bestand jedoch weiter, da eben noch nicht Bezug einer unbefristeten EM-Rente.

    Nun wurde der Bescheid der DRV bei uns eingereicht, ein Datum geht hier nicht hervor, ab wann die unbefristete EM-Rente gilt, nur dass sie nun "auf Dauer" gewährt wird. Der Bescheid ist mit 24. März 2025 datiert, der Eingang bei uns war der 02. April 2025.

    Können Sie uns hier eine Einschätzung abgeben, was das konkrete arbeitsrechtliche Austrittsdatum nun ist? 23.03.2025 (Vortag v. DRV Bescheid 24.03.) oder 24.03.2025 (DRV Bescheid) oder Eingang bei uns 02.04.2025, oder anderes Datum/Frist? Dies ist ja durchaus relevant für Berechnung UR Ansprüche oder Dienstjahre, u.a. für BAV, Jubiläum, ... etc.!

    SV-Rechtlich wurde der MA bereits mit Grund 34 zum 08. Juni 2023 abgemeldet. Eine weitere Abmeldung mit Grund 30 ist meines Erachtens dann jetzt auch nicht mehr notwendig.

    Danke für eine Einschätzung,

    VG

    TOM_MGG


     

  • 02
    RE: befr. > unbefr. EM-Rente / Beendigung Arbeitsverhältnis

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß § 21, § 15 Abs. 2 TzBfG muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter in Schriftform über den Eintritt der auflösenden Bedingung (hier also die Bewilligung der vollen und unbefristeten Erwerbsminderungsrente) informieren. Das Arbeitsverhältnis endet dann zwei Wochen nach Zugang dieser Mitteilung beim Arbeitnehmer.


    Ohne diese Beendigungsmitteilung endet das Arbeitsverhältnis nicht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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