Ein Beschäftigter hat uns sehr kurzfristig informiert, dass er ab 01.03.2025 die Vollrente für besonders langjährig Versicherte erhält. Erlischt damit automatisch das Arbeitsverhältnis?
Muss der Beschäftigte kündigen? Müssen/können wir ihn weiterbeschäftigen, wenn er es möchte?
Bitte geben Sie uns hier rechtliche Sicherheit.