Expertenforum - Beamtenpension und abhängige Beschäftigung

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  • 01
    Beamtenpension und abhängige Beschäftigung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir möchten einen Pensionär mehr als geringfügig beschäftigt einstellen, der eine Pension wegen Erreichens der Altersgrenze erhält. Dieser ist freiwillig krankenversichert.

    Für uns stellt sich nun die Frage, mit welcher Beitragsgruppe er in der Krankenversicherung zu verschlüsseln ist.


    Mit freundlichen Grüßen

    N. Eichhorn

  • 02
    RE: Beamtenpension und abhängige Beschäftigung

    Sehr geehrte Frau Eichhorn,
     
    Beamte im Ruhestand, die noch eine Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze ausüben, sind krankenversicherungsfrei zu beurteilen und unterliegen damit in dieser Beschäftigung auch nicht der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.
     
    In der Rentenversicherung besteht für Pensionäre Versicherungsfreiheit, die eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze erhalten. Eine Pension wegen Dienstunfähigkeit begründet dagegen keine Rentenversicherungsfreiheit.
     
    In der Arbeitslosenversicherung unterliegen Pensionäre, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, in ihrer Nebenbeschäftigung grundsätzlich der Versicherungspflicht.
     
    Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung wird eine Pension wegen Erreichen der Altersgrenze bezogen, so dass der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ und der Personengruppenschlüssel „119“ zu verwenden ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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