Sehr geehrte Damen und Herren,
auf welche Basis berechnet sich der AG-Zuschuss zur Mutterschutz?
Folgender Sachverhalt liegt der Entgeltabrechnung vor: AN war vom 02.09.2019-09.12.2019 in Mutterschutz, ab dem 10.12.2019- 26.09.2020 in Elternzeit ohne Beschäftigung, ab dem 27.09.2020 beginnt sie eine Teilzeitbeschäftigung während d. Elternzeit mit 20h/Woche. Vor ihre Elternzeit war sie in Vollzeit beschäftig. Nun meldet sie sich mit einer erneuten Schwangerschaft während ihrer Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit schwanger, ihre neue Mutterschutzfrist beginnt am 09.06.2022, zum 08.06.2022 beendet sie ausdrücklich ihre Elternzeit für das erste Kind wegen Beginn d. neuer Schutzfrist ab dem 09.06.2022. Welche Zeitraum- und Entgelt (Vollzeitentgelt vor EZ liegt höher als Teilzeitengelt während EZ!) soll hier für die Berechnung d. AG-Zuschusses berücksichtigt werden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.