Guten Tag,
eine Mitarbeiterin ist als Kassiererin angestellt.
Im Arbeitsvertrag finden sich keinerlei weitere Ausführungen zu ihrem Aufgabenfeld, lediglich Verweis das Betriebsanweisungen etc. ergänzend zum AV Gültigkeit haben.
Für Backshop und im Verkaufsraum anfallende Arbeiten existiert ein solches "Regelwerk".
Alle Tätigkeiten (Reinigung und Pflege, Bewirtschaftung) der rückwärtigen Räumlichkeiten und Außenanlagen sind Aufgabe von Dritten (Hausmeister, Dienstleister).
Nach einem Betreiberwechsel sind die Leistungen der Dritten gestrichen wurden, dies soll nun auch das Kassenpersonal erledigen. Teilweise schon schwierig da nicht im laufenden Betrieb (1-Mann Besetzung / Schicht) zu bewerkstelligen.
Kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts ohne weiteres die Aufgabengebiete erweitern? Wenn ja: In welcher Form müsste dies den Mitarbeitern mitgeteilt werden? Gibt es irgendwo genormte "Tätigkeitsprofile" für einzelne Berufsgruppen, die darauf ohne weiteres anwendbar sind?
Welche Folgen müssten die MA bei Nichterfüllung artfremder Tätigkeiten (Kassierer soll Rasen mähen) befürchten?