Auszubildende mit kleinen Kindern haben bis zu 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn das Kind erkrankt und sie zu seiner Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege der Arbeit fernbleiben müssen und daher keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Hat der Arbeitgeber für diese Zeiten gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung durch das Umlageverfahren?