Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Arbeitgeber verpflichtet seit 9.2022, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen.
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus April 2023 zielt darauf ab, diese Anforderungen im Arbeitszeitgesetz zu konkretisieren.
Unabhängig davon gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits aufgrund der bestehenden Rechtsprechung. Es wird nur noch darum gerungen in welcher Form dies erfolgen muss. Bis dahin kann die Form frei gewählt werden.
Haben Sie zu dem Thema neuer Informationen? Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man aktuell nicht die tägliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmer erfasst wird? Auf Grund eines Medienberichtes kursiert die Auffassung, dass sollte keine Erfassung der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer vorgelegt werden können, es eine Aufforderung geben wird, ab nur der eine die tägliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmer (nicht nur der Minijobber im Zusammenhang mit dem Mindestlohn) zu führen wäre. Wird dies nicht umgesetzt wird ein Bußgeld verhängt.
Mit freundlichen Grüßen
Kluge