Hallo liebes Expertenteam;
ein Mitarbeiter befand sich in der Freistellungsphase der ATZ und ist leider verstorben.
Der Störfall wird noch über den Mitarbeiter abgerechnet (sonstiger Bezug: Fünftelregelung, SV Beitragspflicht: Auszahlung Wertguthaben Störfall). Kann der daraus entstandene Nettobetrag steuerfrei an die Erben ausgezahlt werden oder müssen die den nochmal versteuern?
Vielen Dank für Ihre Antwort