Expertenforum - Auszahlung von Sterbegeld an Erben mit ausländischem Wohnsitz

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  • 01
    Auszahlung von Sterbegeld an Erben mit ausländischem Wohnsitz

    Guten Tag,


    wir werden aufgrund des Todes einer Mitarbeiterin Sterbegeld und weitere Einmalzahlungen an einen deutschen Erben mit Wohnsitz und Beschäftigung in Österreich (er ist dort steuerpflichtig) auszahlen.


    Wie sieht das mit der Versteuerung und der Sozialversicherung aus?


    Das Sterbegeld ist ja sozialversicherungsfrei aber steuerpflichtig, die weiteren Sonderzahlungen sowohl steuerpflichtig als auch sozialversicherungspflichtig. Aufgrund der Höhe würden auch trotz keinem laufenden Entgelt Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung anfallen.

    Müssen wir das Sterbegeld und die Einmalzahlungen mit der Abrechnung versteuern? Und muss für die Sonderzahlungen Sozialversicherung abgeführt werden?


    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon jetzt.


    Viele Grüße


    Die Gehaltsabrechnung

     

  • 02
    RE: Auszahlung von Sterbegeld an Erben mit ausländischem Wohnsitz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    maßgeblich für die Bestimmungszuständigkeit ist das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Österreich. Das Sterbegeld wird dabei den Vergütungen aus unselbständiger Arbeit zugerechnet. (Für die in der Fragestellung genannten "weiteren Einmalzahlungen" wird im Folgenden unterstellt, dass sie ebenfalls den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zugehören; dies wäre nach den Umständen des Einzelfalls für die jeweiligen Zahlungen zu verifizieren.) Bei steuerlicher Ansässigkeit (nur) in Österreich (ungeachtet der deutschen Staatsangehörigkeit des in Österreich ansässigen Erben) liegt gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA das Besteuerungsrecht allein in Österreich. Zur Frage, ob nach Österreichischem Steuerrecht durch den (deutschen) Arbeitgeber Lohnsteuern in Österreich abzuführen sind, wäre ggf. dortige Beratung einzuholen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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