Guten Tag,
wir werden aufgrund des Todes einer Mitarbeiterin Sterbegeld und weitere Einmalzahlungen an einen deutschen Erben mit Wohnsitz und Beschäftigung in Österreich (er ist dort steuerpflichtig) auszahlen.
Wie sieht das mit der Versteuerung und der Sozialversicherung aus?
Das Sterbegeld ist ja sozialversicherungsfrei aber steuerpflichtig, die weiteren Sonderzahlungen sowohl steuerpflichtig als auch sozialversicherungspflichtig. Aufgrund der Höhe würden auch trotz keinem laufenden Entgelt Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung anfallen.
Müssen wir das Sterbegeld und die Einmalzahlungen mit der Abrechnung versteuern? Und muss für die Sonderzahlungen Sozialversicherung abgeführt werden?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon jetzt.
Viele Grüße
Die Gehaltsabrechnung