Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zahlen nach an Erbberechtigte nach Ausscheiden des verstorbenen Mitarbeiters Zahlungen wie Erfolgsbeteiligung oder Abgeltungen von Zeitguthaben (Urlaub, Überstunden) an die Erbberechtigen aus.
Sind diese Zahlungen an die Erbberechtigen in den Zweigen KV, RV, AV und PV beitragsfrei zu leisten?
Falls nicht in welchen Zweigen besteht Sozialversicherungspflicht und in welchem Gesetz kann man diese Regelung nachschlagen?
Vielen Dank.